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   VGH Bayern, 25.10.2006 - 6 BV 03.2517   

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VGH Bayern, 25.10.2006 - 6 BV 03.2517 (https://dejure.org/2006,22641)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2006 - 6 BV 03.2517 (https://dejure.org/2006,22641)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 6 BV 03.2517 (https://dejure.org/2006,22641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch die Gemeinde für unselbstständige kombinierte Gehwege und Radwege entlang der Ortsdurchfahrt einer Staatsstraße in der Baulast des Freistaats Bayern; Gemeinschaftliche oder gemischte Straßenbaulast; Gegenstand einer ...

  • Judicialis

    BayStrWG Art. 41 Satz 1 Nr. 1; ; BayStrWG Art. 42 Abs. 1 Satz 1; ; BayStrWG Art. 42 Abs. 3 Satz 1; ; BayStrWG Art. 42 Abs. 3 Satz 2; ; BayStrWG Art. 44 Abs. 1; ; StVO Zeichen 240 §... 41 Abs. 2 Nr. 5; ; KAG Art. 5 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2007, 143
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.1998 - 4 L 49/97

    Kreisstraße; Gehweg; Radweg; Straßenbaulast; Planfeststellungsbehörde;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2006 - 6 BV 03.2517
    Selbst wenn durch die Vereinbarung wirksam die Straßenbaulast für die Herstellung des gemeinsamen Geh- und Radweges auf die Beklagte übertragen worden wäre, dürfte sie schon deshalb keine Straßenausbaubeiträge erheben, weil dies angesichts der Beitragsfreiheit in der Baulast des Staates stehender Teileinrichtungen der Straße im Ergebnis zu einer von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG nicht gedeckten und deshalb unzulässigen Belastung der Anlieger mit Straßenausbaubeiträgen führen würde (vgl. BVerwG vom 25.11.1981, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein vom 15.9.1998, Az. 4 L 49/97 in juris; OVG Nordrhein-Westfalen vom 1.9.1992, Az. 2 B 1485/92, Seite 7/8; Driehaus, a.a.O., § 28 RdNr. 6).
  • VGH Bayern, 04.01.2005 - 6 CS 03.3248
    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2006 - 6 BV 03.2517
    Die Herstellung eines Gehwegs entlang der Staatsstraße war seinerzeit nicht beabsichtigt, sodass es sich bei den Gehwegen an der Kreisstraße nach dem damaligen Bauprogramm um eine vorhandene einzelne Einrichtung handelt (vgl. BayVGH vom 4.1.2005, Az. 6 CS 03.3248, BayGT 2005, 185).
  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 8 B 05.3195

    Abwälzung der Pflicht zu Reinigung und Winterdienst auf Anlieger: Zumutbarkeit

    Ein unselbstständiger kombinierter Geh- und Radweg entsprechend § 41 Abs. 2 Nr. 5 Zeichen 240 StVO wie der streitbefangene ist indes im Verhältnis zu einem Gehweg als aliud zu beurteilen; insoweit schließt sich der erkennende Senat der Auffassung des 6. Senats des Verwaltungsgerichtshofs an mit der Folge, dass die Beklagte für den kombinierten Geh- und Radweg nicht einmal Straßenbaulastträger im Sinne des § 5 Abs. 3 FStrG ist (vgl. BayVGH vom 25.10.2006 BayVBl 2007, 143/144).

    Ein (unselbstständiger) kombinierter Geh- und Radweg ist aber schon nach dem natürlichen Wortsinn kein Gehweg, sondern ein andersartiger, eigenständiger Straßenbestandteil (aliud; vgl. BayVGH vom 25.10.2006 BayVBl 2007, 143/144).

  • VGH Bayern, 10.12.2012 - 6 CS 12.2095

    Straßenausbaubeitrag; Ortsdurchfahrt ; Gehweg mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei"

    Gegenstand einer beitragsfähigen Maßnahme im Straßenausbaubeitragsrecht können nämlich nur öffentliche Einrichtungen sein, deren Ausbau der Gemeinde als eigene Aufgabe obliegt (vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2006 - 6 BV 03.2517 - BayVBl 2007, 143/144).

    Die gemeindliche Straßenbaulast umfasst aber nicht, wovon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist, einen gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radweg, der durch eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung nach § 41 Abs. 1 StVO, Zeichen 240 beiden Verkehrsteilnehmergruppen gleichermaßen "gewidmet" ist; es handelt sich insoweit weder um einen Gehweg noch einen Radweg, sondern wegen der abweichenden Funktion um eine andersartige Teileinrichtung, die entsprechend der Regel des Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG in der Straßenbaulast des Freistaats Bayern verbleibt (vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2006, a.a.O.).

    Der Fußgänger steht auf der gesamten Sonderwegsfläche eindeutig im Vordergrund (BayVGH, U.v. 25.10.2006, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2014 - 15 A 1766/13

    Kreisstraße als abrechenbare kommunale Erschließungsanlage bei eigener

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1981 - 8 C 10.81 -, BRS 43 Nr. 3 = juris Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 1. September 1992 - 2 B 1485/92 -, und BayVGH, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 6 BV 03.2517 -, BayVBl. 2007, 143 (144) = juris Rn. 40 f. zum Straßenbaubeitrag.
  • VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1391

    Ausbau eines Gehwegs

    Für die Verbesserung oder Erneuerung, aber auch für die erstmalige Herstellung von Gehwegen entlang einer Kreisstraße kommt die Anwendung von Erschließungsbeitragsrecht nicht in Betracht, da die in der Straßenbaulast des Landkreises stehende Fahrbahn der Kreisstraße bereits Erschließungsfunktion hatte und endgültig hergestellt war (BayVGH, U. v. 25.10.2006 - 6 BV 03.2517 - juris Rn. 44).

    Maßgeblich ist also die durch die (teilweise neue) kommunale Einrichtung verbesserte Kreisstraße selbst (BayVGH, U. v. 25.10.2006 - 6 BV 03.2517 - juris Rn. 44).

  • VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1395

    Erneuerung von Gehwegen entlang einer Kreisstraße

    Für die Verbesserung oder Erneuerung, aber auch für die erstmalige Herstellung von Gehwegen entlang einer Kreisstraße kommt die Anwendung von Erschließungsbeitragsrecht nicht in Betracht, da die in der Straßenbaulast des Landkreises stehende Fahrbahn der Kreisstraße bereits Erschließungsfunktion hatte und endgültig hergestellt war (BayVGH, U.v. 25.10.2006 - 6 BV 03.2517 - juris Rn. 44).

    Maßgeblich ist also die durch die (teilweise neue) kommunale Einrichtung verbesserte Kreisstraße selbst (BayVGH, U.v. 25.10.2006 - 6 BV 03.2517 - juris Rn. 44).

  • VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1393

    Erneuerung von Gehwegen entlang einer Kreisstraße

    Für die Verbesserung oder Erneuerung, aber auch für die erstmalige Herstellung von Gehwegen entlang einer Kreisstraße kommt die Anwendung von Erschließungsbeitragsrecht nicht in Betracht, da die in der Straßenbaulast des Landkreises stehende Fahrbahn der Kreisstraße bereits Erschließungsfunktion hatte und endgültig hergestellt war (BayVGH, U.v. 25.10.2006 - 6 BV 03.2517 - juris Rn. 44).

    Maßgeblich ist also die durch die (teilweise neue) kommunale Einrichtung verbesserte Kreisstraße selbst (BayVGH, U.v. 25.10.2006 - 6 BV 03.2517 - juris Rn. 44).

  • VGH Hessen, 04.06.2014 - 2 A 2350/12

    Räum- und Streupflicht auf für Radfahrer freigegebenem Gehweg

    Auch durch eine solche Freigabe für eine andere Verkehrsart steht der Fußgängerverkehr auf der gesamten, durch Zeichen 239 (Gehweg) ausgewiesenen Straßen(teil)fläche im Vordergrund (vgl.: Bay. VGH, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 6 BV 03.2517 -, BayVBl. 2007, 143; so auch: Boelling/Birkl, Übertragung gemeindlicher Reinigungs-, Räum- und Streupflichten, Kommjur 2008, 86).
  • VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1392

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag - Erneuerung von Gehwegen

    Für die Verbesserung oder Erneuerung, aber auch für die erstmalige Herstellung von Gehwegen entlang einer Kreisstraße kommt die Anwendung von Erschließungsbeitragsrecht nicht in Betracht, da die in der Straßenbaulast des Landkreises stehende Fahrbahn der Kreisstraße bereits Erschließungsfunktion hatte und endgültig hergestellt war (BayVGH, U. v. 25.10.2006 - 6 BV 03.2517 - juris Rn. 44).

    Maßgeblich ist also die durch die (teilweise neue) kommunale Einrichtung verbesserte Kreisstraße selbst (BayVGH, U. v. 25.10.2006 - 6 BV 03.2517 - juris Rn. 44).

  • VGH Bayern, 10.04.2014 - 6 ZB 14.85

    Straßenausbaubeitragsrecht; Kreisstraße; Ortsdurchfahrt; Bauprogramm;

    Gegenstand einer beitragsfähigen Maßnahme im Straßenausbaubeitragsrecht können nämlich nur öffentliche Einrichtungen sein, deren Ausbau der Gemeinde als eigene Aufgabe obliegt (BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 8; U.v. 25.10.2006 - 6 BV 03.2517 - BayVBl 2007, 143/144).
  • VG Frankfurt/Oder, 14.01.2020 - 3 K 1195/14

    Straßenausbaubeitrag

    Zutreffend weist der Kläger allerdings darauf hin, dass die Erhebung eines Straßenbaubeitrages nur in Betracht kommt, wenn die ausgebaute Verkehrsanlage in dem Zeitpunkt, in dem die beitragsfähige Maßnahme durchgeführt worden ist, in der Straßenbaulast der Gemeinde lag (vgl. BayVGH, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 6 BV 03.2517 -, juris Rn. 38; Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 236).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2022 - 9 LA 121/21

    Abnahme; Maßnahme, beitragsfähige; Straßenausbaubeitrag; Straßenbaulast;

  • VGH Bayern, 18.01.2012 - 6 ZB 11.593

    Straßenausbaubeitragsrecht; Kreissstraße; Ortsdurchfahrt; Festsetzung;

  • VGH Hessen, 02.02.2015 - 2 A 514/14
  • VG Lüneburg, 06.04.2021 - 3 A 15/17

    Herstellung, technisch; Straßenbaulast; Straßenbaulast, Übernahme der;

  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1143

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Urteil zu Straßenausbaubeitrag

  • VG München, 24.08.2012 - M 2 S 12.3001

    Straßenausbaubeiträge; Gehweg an klassifizierter Straße; Beschilderung "Radfahrer

  • VG Würzburg, 12.03.2015 - W 3 K 13.273

    Straßenausbaubeitrag; Verbesserung von Gehwegen entlang einer Staatsstraße;

  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 6 B 12.445

    Vergleichsvorschlag

  • VG Augsburg, 06.12.2012 - Au 2 K 11.990

    Der Gehwegteil eines mit dem Zeichen 241 StVO (getrennter Geh- und Radweg)

  • VG Ansbach, 14.04.2011 - AN 18 K 10.02421

    Straßenausbaubeitrag; Begriff der Anlage; unterschiedliche Betrachtungsweise;

  • VG München, 07.07.2009 - M 2 K 07.837

    Vereinbarung der Kostenübernahme u.a. für Geh- und Radweg an der Ortsdurchfahrt

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